Änderung der Tagespflegesatzung wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie

31.03.2020

Am Dienstag erreichte den Kreis Pinneberg ein Hilferuf der Familienbildungsstätten zur Situation der Tagespflegepersonen. Nach der Schließung der Kindertagesstätten sehen sie sich in der Situation, selbst über den Fortbetrieb ihres „Kleinunternehmens“ entscheiden zu müssen. Die vertragliche Situation einerseits mit dem Kreis und andererseits mit den Eltern lässt Ihnen da wenig Spielraum (max. 30 Schließungstage im Jahr). Andererseits sind viele Eltern zur Zeit in Kurzarbeit oder Homeoffice und bedürfen keiner Betreuung für ihre Kinder.

Die Landesregierung hat große Teile der Kita-Reform verschoben, so dass der Kreis ganzjährig für die Tagespflegepersonen zuständig bleibt. Dies war auch ursprünglich im Doppelhaushalt des Kreises Pinneberg so eingeplant, weil damals die Kitareform ja noch unbekannt war.

„Es liegt also nahe, hier den Druck aus dem Kessel zu nehmen und den Tagespflegepersonen durch eine angemessene Erhöhung der Ausfalltage Handlungsspielraum zu gewähren“, so Ortwin Schmidt, stellv. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses. Dazu habe die CDU sich nach Beratung mit ihrer Teilfraktion und der Fraktionsführung sowie mit der Verwaltung und den anderen Fraktionen nach unzähligen Mails , Telefonaten, SMS und sonstigen Kommunikationsmitteln unter Federführung der CDU entschlossen. Innerhalb von 30 Stunden sei gestern ein entsprechender Antrag auf den Weg gebracht worden. Aus der Begründung könne man erkennen, dass die Verwaltung gebeten werde, die Umsetzung schon unverzüglich im Vertrauen auf den Kreistagsbeschluss einzuleiten, damit ein positives Signal an die Tagespflegepersonen zu Ihren Handlungsmöglichkeiten übermittelt werde. Dies Vorgehen sei zwar ungewöhnlich, aber wichtig sei es, dass die Infektionsketten unterbrochen werden, erklärt Ortwin Schmidt.

 

Antrag zur TO der nächsten Kreistagssitzung bzw. der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Hier: Änderung der Tagespflegesatzung in 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und beantragen, der Kreistag möge wie folgt beschließen:

Die Satzung zur Tagespflege sieht im Jahr 2020 60 statt 30 Ausfalltage vor. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung: Die Corona-Pandemie stellt die Tagespflegepersonen im Kreis Pinneberg vor enorme Herausforderungen und schwierige Situationen. Gemäß Allgemeinverfügung des Landes obliegt die Entscheidung hinsichtlich der Fortsetzung der Betreuungsleistung den jeweiligen Tagespflegepersonen selbst. Dabei ist diese Fortsetzung zum Teil kontraproduktiv, um die Verbreitung der Epidemie einzudämmen.

Durch die Verschiebung der Kita- Reform bleibt es zudem bei der Zuständigkeit des Kreises für Tagespflege bis zum Ende 2020, wie auch ursprünglich im Doppelhaushalt eingeplant. Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung dieser Satzungsänderung bereits unverzüglich im Vorgriff auf die Beschlussfassung durch den nächsten Kreistag umzusetzen, um schnell Handlungssicherheit gegenüber den Tagespflegepersonen zu erreichen und Schaden von allen Beteiligten in diesem Betreuungsbereich abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ortwin Schmidt, CDU
gez. Nadine Mai, Bündnis 90/ Die Grünen
gez. Brigitta Schnieder, FDP
gez. Helga Kell- Rossmann, SPD