Antrag und Anfrage zum Ausschuss WRV am 29.03.2022

29.03.2022

Temporeduzierung im Bereich Holtkamp – Opn Stüg – Aneken in Schenefeld

Unseres Wissens ist die Landrätin als untere Verkehrsbehörde unter anderem für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Stadt Schenefeld zuständig.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Schenefeld hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 die Verkehrsaufsicht des Kreises einstimmig gebeten, in dem oben genannten Straßenzug Tempo 30 anzuordnen. Das ist bisher nicht geschehen.

In dem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen.

1. Warum wurde das Ansinnen der Stadt Schenefeld negativ beschieden?
2. Wie beurteilt die Kreisverwaltung den baulichen Zustand des oben genannten Straßenzuges?
3. Der Straßenzug wird offensichtlich als „Schleichweg“ zur Umgehung der Lichtzeichenanlagen und Staus auf der L104 genutzt. Durch die aktuelle Sanierung der L104 hat sich dieser Effekt sehr verstärkt. Führt dieser Umstand zu einer anderen Beurteilung der Situation durch die Kreisverwaltung?
4. Wie bewertet die Kreisverwaltung in diesem Zusammenhang den § 45 StVO

Zusätzlich stellen wir folgenden Antrag zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr empfiehlt der Landrätin als untere Verkehrsbehörde  im Bereich Holtkamp – Opn Stüg – Aneken in Schenefeld Tempo 30 anzuordnen.


Mit freundlichen Grüßen

Torsten Hauwetter